Unsere Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Ich berate und vertrete in allen arbeitsrechtlichen Belangen und Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Ich vertrete sowohl Arbeitgeber verschiedener Branchen als auch Arbeitnehmer, Betriebsräte, leitende Angestellte und Geschäftsführer. Damit bin ich in beiden „Lagern“ zu Hause und kenne somit das Arbeitsrecht aus beiden Perspektiven.
Arbeitsrechtliche Entscheidungen müssen oft unter Zeitdruck getroffen werden. Meine Kanzleiorganisation ist darauf vorbereitet. Rasche Termine sind bei mir selbstverständlich.

Ich biete Unterstützung zu folgenden Themen:

Vor Gericht vertrete ich Sie an allen Arbeits- und Landesarbeitsgerichten sowie am Bundesarbeitsgericht.

Ein erfolgreicher Prozess beginnt bei mir mit der gründlichen Vorbereitung des Verfahrens und der Informationssammlung. Den Verfahrensgang sowie die zu treffenden prozessualen Entscheidungen bespreche ich intensiv mit Ihnen, damit Sie Ihre Situation jederzeit realistisch einschätzen können. Wichtig sind mir dabei nicht nur die juristischen, sondern auch die wirtschaftlichen Seiten eines Gerichtsverfahrens. Klarheit über die Kosten ist unerlässlich.
Gerne entwerfe oder überarbeite ich für Sie Arbeitsverträge sowie ergänzende Vereinbarungen, beispielsweise Dienstwagenregelungen, Provisionsregelungen oder Zielvereinbarungen. Auch die Vermeidung von Scheinselbstständigkeit oder der Bewältigung von daraus entstehenden Problemen gehört zu meiner Kompetenz. Wenn Sie als GmbH-Geschäftsführer oder Unternehmensvorstand zu mir kommen, bin ich Ihre Ansprechpartnerin bei der Ausgestaltung Ihres Managervertrages oder dessen Durchsetzung in kontroversen Punkten. Zu meinem Tätigkeitsfeld gehören ferner Fragen der Arbeitszeitgestaltung, der Vergütung, des Urlaubes oder der Versetzung, ferner des Mutterschutzes, der Elternzeit oder Teilzeit.
Kommt es zur Vertragsbeendigung, muss vieles beachtet werden: Ein Aufhebungsvertrag, eine Abfindung, die Vermeidung von Sperrzeitproblemen und Klärung aller Fragen zu Arbeitslosengeldansprüchen und nachvertraglichen Wettbewerbsverboten, Details des Arbeitszeugnisses interessieren dann den Arbeitnehmer. Auf Arbeitgeberseite stellen sich Fragen des allgemeinen und Sonderkündigungsschutzes, der Sozialauswahl, der Betriebsratsanhörung, der zu beachtenden Formalien und Fristen. Rechtssichere Lösungen sind dann auf beiden Seiten gefragt, um Fehler und spätere Probleme zu vermeiden. Ich verstehe mich darauf, solche Lösungen zu erarbeiten und für Sie zu verhandeln.
Für Personalabteilungen, aber auch Betriebsräte ist es unerlässlich, über die ständigen Änderungen des Arbeitsrechts auf dem Laufenden zu sein. Ich biete dafür maßgeschneiderte Lösungen und schule Sie ziel- und bedarfsgerecht.

Beratung und Prozessvertretung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, aber auch Betriebsräten bei:

  • Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen
  • Arbeitsvertragsgestaltung
  • Abmahnung
  • Arbeitszeugnis
  • Abfindung
  • Aufhebungsvertrag
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Befristung
  • Diskriminierung (AGG)
  • Kündigungsschutz
  • Kündigungsschutzklage
  • Schadensersatz
  • Sozialplan und Interessenausgleich
  • Teilzeittätigkeit
  • Überstunden
  • Urlaub
  • Vergütungsanspruch
  • Verringerung der Arbeitszeit
  • Wettbewerbsverbot
Familien-/
Eherecht
Familien-/Eherecht

Familien-/Eherecht

Enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist im Familienrecht unerlässlich. Kein Rechtsgebiet ist so von Emotionen geprägt und wirft gleichzeitig eine Vielzahl von rechtlichen Fragen auf.

Ich berate Sie kompetent von der Eheschließung über die Trennung bis zur Scheidung. Ich helfe Ihnen, einen kühlen Kopf zu bewahren und Ihre Rechte durchzusetzen. Ich nehme mir Zeit für Ihre Fragestellungen und begleite Sie sowohl bei einer einvernehmlichen außergerichtlichen Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen als auch bei einer notwendigen gerichtlichen Geltendmachung Ihrer Ansprüche.
Selbstverständlich gehört auch die Ausarbeitung von präventiven Eheverträgen zu meinen Aufgaben.

Ich biete Unterstützung zu folgenden Themen:

Vor Gericht vertrete ich Sie in den sog. Familiensachen vor allen Familiengerichten und den Oberlandesgerichten.

Dazu gehören vor allem Ehesachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltsangelegenheiten, Güterrechtssachen, Ehewohnung und Haushaltssachen, aber auch Gewaltschutz- und Kindschaftssachen.

Um eine Scheidung zu beantragen oder aktiv im Scheidungsverfahren Anträge stellen zu können, benötigt man zwingend einen Rechtsanwalt. Wichtig zu wissen: Entgegen landläufiger Meinung gibt es den „gemeinsamen“ Scheidungsanwalt nicht. Ein Anwalt kann und darf nie beide Ehegatten vertreten. Sind sich die Beteiligten aber hinsichtlich der Scheidung und ihrer Folgen einig, kann es ausreichend sein, dass nur ein Ehegatte im Scheidungsverfahren anwaltlich vertreten ist.

Bei einer beabsichtigten Eheschließung, einer Trennung und etwaiger Scheidung haben Sie mit mir eine erfahrene Rechtsanwältin an Ihrer Seite, die sämtliche Aspekte der erforderlichen Regelungen mit hohem Fachwissen begleitet.

Gern entwerfe und verhandle ich für Sie sowohl präventive Eheverträge als auch umfassende Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen.

Auch die Prüfung von Eheverträgen gehört selbstverständlich zu meinem Repertoire.

Beratung und gerichtliche Vertretung bei:

  • Ehescheidung
  • Aufhebung von eingetragenen Lebenspartnerschaften
  • Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften
  • Gestaltung von Ehe- und Partnerschaftsverträgen
  • Gestaltung von Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Auseinandersetzung der Scheidungsimmobilie
  • Sorgerecht
  • Umgangsrecht
Zivilrecht

Zivilrecht

  • Allgemeines Vertragsrecht, Gestaltung und Beratung
  • Prozessvertretung
  • Zwangsvollstreckung
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